Patientenverfügung

Was ist eine Patientenverfügung? Die Patientenverfügung hält den Willen einer Person für den Fall ihrer Urteilsunfähigkeit im Voraus fest. Sie kann in gesunden oder in kranken Tagen verfasst werden. Sie kann jederzeit aktualisiert werden. Das Behandlungs- und Betreuungsteam hat die Aufgabe, die schriftliche Verfügung umzusetzen. Bekundet die betroffene Person in einer konkreten Situation einen anderen als den schriftlich festgelegten Willen, so muss der aktuelle Wille respektiert werden.

Patientenverfügungen können individuell formuliert oder nach Vorlagen abgefasst werden. Wesentlich für Entscheidungen in kritischen Situationen ist die Bezeichnung einer informierten und bevollmächtigten Vertrauensperson. Das Dokument soll jederzeit verfügbar sein. Eine Kopie dieses Dokuments ist der Vertrauensperson zu übergeben, ebenso dem Hausarzt/der Hausärztin. Diese stehen auch für die Diskussion und die Ausarbeitung zur Verfügung.

Mit dem Inkrafttreten des neuen Erwachsenenschutzrechts auf den 1. Januar 2013 wird eine klare und einheitliche rechtliche Grundlage für den Vorsorgeauftrag und für die Patientenverfügung geschaffen. Die beiden Instrumente stärken das Selbstbestimmungsrecht: Wer rechtzeitig vorsorgt, kann sicherstellen, dass sein Wille respektiert wird, falls er später beispielsweise infolge Krankheit oder Unfall urteilsunfähig werden sollte. > weiter Informationen


Kontaktadressen für das Verfassen einer Patientenverfügung

Folgende Institutionen im Kanton Zug stellen Wegleitungen zur Verfügung oder bieten professionelle Beratung für das Verfassen einer individuellen Patientenverfügung an: