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Die Patientenverfügung hält den Willen einer Person für den Fall ihrer Urteilsunfähigkeit im Voraus fest. Sie kann in gesunden oder in kranken Tagen verfasst werden. Sie kann jederzeit aktualisiert werden. Das Behandlungs- und Betreuungsteam hat die Aufgabe, die schriftliche Verfügung umzusetzen. Bekundet die betroffene Person in einer konkreten Situation einen anderen als den schriftlich festgelegten Willen, so muss der aktuelle Wille respektiert werden.

 

Patientenverfügungen können individuell formuliert oder nach Vorlagen abgefasst werden. Wesentlich für Entscheidungen in kritischen Situationen ist die Bezeichnung einer informierten und bevollmächtigten Vertrauensperson. Das Dokument soll jederzeit verfügbar sein. Eine Kopie dieses Dokuments ist der Vertrauensperson zu übergeben, ebenso dem Hausarzt/der Hausärztin. Diese stehen auch für die Diskussion und die Ausarbeitung zur Verfügung.

 

Folgende Institutionen im Kanton Zug bieten professionelle Beratung für das Verfassen einer individuellen Patientenverfügung an:

 

Schweizerisches Rotes Kreuz Zug

Telefon 041/710 54 00

www.srk-zug.ch

info@srk-zug.ch

 

Krebsliga Zug

Telefon 041 720 20 45

www.krebsliga-zug.ch
info@krebsliga-zug.ch

 

Pro Senectute Kanton Zug

Beratungsstelle

Telefon 041/727 50 53

www.zg.pro-senectute.ch
brigitte.leroy@zg.pro-senectute.ch

 

Alzheimervereinigung Zug

Telefon 041/760 05 60

www.alz.ch
alzheimer.zug@gmx.ch

 

 

Wegleitungen zum Erstellen sind erhältlich bei der

a) Schweizerischen Akademie für Medizinische Wissenschaften (SAMW)
b
) Krebsliga Zug